POLITIK

Welche Partei werdet ihr bei der Bundestagswahl wählen?

  • SPD

    Votes: 5 10,9%
  • CDU/CSU

    Votes: 2 4,3%
  • FDP

    Votes: 6 13,0%
  • Die Grünen

    Votes: 17 37,0%
  • Die Linke

    Votes: 4 8,7%
  • AfD

    Votes: 3 6,5%
  • Die PARTEI

    Votes: 2 4,3%
  • Sonstige

    Votes: 7 15,2%

  • Total voters
    46
  • Umfrage geschlossen .

Planet

50% water, 50% air, the glass is always full!
PSN-Name: PlanetJumble
@T&F: ich vermute die Kids wollten wohl eher aus Jux so aussehen wie eine Gruppe Wissenschaftler die primitive Lebewesen studieren. Ich wusste bis vor kurzem gar nicht, dass dieses Gesetz allgemeiner angewendet wird als bloß zu verhindern, dass Leute sich fälschlich für Staatsbedienstete ausgeben.

Das mit den Ähnlichkeiten schrieb ich ja, exakt an der Grenze des Erlaubten, so nah wie juristisch möglich an der verbotenen Aussage. Nicht alle rechtsradikalen sind dumm, die haben auch Alpha-Brownies.

@R-TO-THE-L: du gehst mit keinem Wort auf meine Frage ein, schade. Ja, ich fand das albern, den Kids die Kittel wegzunehmen. Welche Gefahr der Verwechslung wurde dadurch verhindert? Welche Autorität hat jemand, der auf der Straße mit einem Kittel herum läuft? Ich würde höchstens am Karneval oder eben eine Protestaktion denken.
 

Mobimpe

( ͡° ͜ʖ ͡°)
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Spielt gerade: PokemonGo
aus dem Bild in Posting #10.099 "...da keine Anlehnung an aktuelle oder historische Uniformen ersichtlich war" ...

Wenn das auf die Uniformen der komischen nationalien sozialisten (dritter weg? really?) bezogen war, ist das schon etwas hanebüchen, aber eben eine Aussage, die man auch nur vor Gericht umkehren könnte.

Die komplette Polizei über einen Kamm zu scheren ist aber auch vollkommen übertrieben, in einem anderen Bundesland würde mglw. anders bewertet werden, Polizei ist eben Ländersache (Föderalismus, hurra).

Mit ein wenig Abstand finde ich es aber auch ganz schön befremdlich, wie man hier (und bei der sächs. Polizei) die eindeutige Anlehnung an Nazi-Uniformen so herunterspielen und fast schon verteidigen kann ...
 
Spielt gerade: mit´m RKKV Prototyp
Sharia police... Aberb ja egal, führt zu nichts.
Die Polizei Sachsen beruft sich auf dieses Urteil.
Und wenn du meinst das hätte nichts damit zutun oder wäre nicht anwendbar, dann hast du entweder nur den Titel überflogen, ignorierst es bewusst oder scheinst nicht so ganz zu verstehen was ein Urteil des BGH zu bedeutet.
???





aus dem Bild in Posting #10.099 "...da keine Anlehnung an aktuelle oder historische Uniformen ersichtlich war" ...

Wenn das auf die Uniformen der komischen nationalien sozialisten (dritter weg? really?) bezogen war, ist das schon etwas hanebüchen, aber eben eine Aussage, die man auch nur vor Gericht umkehren könnte.

Mit ein wenig Abstand finde ich es aber auch ganz schön befremdlich, wie man hier (und bei der sächs. Polizei) die eindeutige Anlehnung an Nazi-Uniformen so herunterspielen und fast schon verteidigen kann ...
Wie gesagt, es geht hier nicht drum die Spacken zu verteidigen.
Es geht darum, dass die Polizei entgegen der Vorwürfe korrekt gehandelt hat. Es gibt schlichtweg keine rechtliche Grundlage wieso man die Demo hätte auflösen können.
Während es bei den Kindern genug Gründe gab um sie wegzuscheuchen. Nur weil das eine jetzt nicht in mein politisches Bild passt, kann ich nicht erwarten dass die Gesetze und deren vom BGH bestätigte Auslegung vollkommen ignoriert wird.
Wären auf den T-Shirts angezeichnete Taschen, Schulterklappen, Armbanderolen oder sonst was, dann würde die Sache rechtlich ganz anders aussehen. Es sind aber nur braune T-Shirts mit nem Spruch drauf. Und mal so am Rande, das machen die Rechten schon seit Jahrzehnten so, also das ist bei bestem Willen nichts Neues.
 
Zuletzt editiert:

Mobimpe

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Spielt gerade: PokemonGo
Man könnte - jetzt mal ganz krass um die Ecke gedacht - aber bei Schülern, die weiße Kittel tragen, die Verhältnismäßigkeit prüfen und bei Nazis einen strengeren Maßstab anlegen, als bei Schülern. Wär auch alles im Rahmen des Möglichen gewesen. Nur weil die sächsische Polizei von sich aus geprüft hat und zum Ergebnis kam, dass das aussieht wie herkömmliche, alltägliche, ganz normale Freizeitbekleidung (lol), heißt das nicht, dass das vor Gericht auch so Bestand hätte. Wo kein Kläger, da kein Richter, daher obsolete Diskussion und hätte hätte.

Der Standpunkt "korrekt gehandelt" und "keine rechtliche Grundlage" ist nach meinem Dafürhalten schlichtweg falsch. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde bei der Schülerdemo missachtet (weitere Frage, warum wurde 2017 nicht genau so gehandelt?). Warum weiße Kittel näher an einer Uniform (Arztkittel sind streng genommen Dienstkleidung, ob man da von "Uniform" sprechen kann darf man schon bezweifeln) sein sollen als an HJ-Uniformen angelehnte Freizeitkleidung, zumal im Versammlungsgesetz Sachsens steht:

"Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, wenn infolge des äußeren Erscheinungsbildes oder durch die Ausgestaltung der Versammlung Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch auf andere Versammlungsteilnehmer oder Außenstehende einschüchternd eingewirkt wird."

Wenn sich der herkömmliche Nazi, die Polizei oder ein herkömmlicher Forenbesucher ( ;) ) von Schülern in weißen Kitteln eingeschüchtert würde ich mich doch wundern und über ein Ausdruck der gemeinsamen politischen Gesinnung zu Urteilen, anhand von Schülern in weißen Kitteln ... naja, auch da wundert es mich etwas. Krass, dass das überhaupt Diskussionswürdig ist.
 

Thor

G-A-M-E-T-W-O
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PSN-Name: Dojii
Und mal so am Rande, das machen die Rechten schon seit Jahrzehnten so, also das ist bei bestem Willen nichts Neues.
Also sind sie doch "gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gleichartigen politischen Gesinnung"?

Und zum Rest hat Mopimpe schon alles gesagt. Das VersammlG bezieht sich nicht nur auf Uniformen sondern auch auf gleichartige Kleidungsstücke (des alltäglichen Lebens), die hier zur Darstellung einer gemeinsamen Ideologie genutzt werden.

Das von euch genannte Urteil formuliert es so, dass eine "Erfordernis einer potentiell suggestiv-militanten, einschüchternden Wirkung" vorliegen muss.
Das hier zu verneinen kann ich persönlich nicht verstehen. Die Farbgebung in Kombination mit "National, Sozialistisch", der Haltung der Flaggenträger sowie dem Fackelträgern am Rand sind schon sehr eindeutig. Es ist quasi eine 1:1 Darstellung der Nazi-Aufmärsche.
Dazu noch die lautstarken Aufrufe zur Wiedereinführung der Todesstrafe und dem Wunsch "Großdeutschland" wiederherzustellen, wie es von diversen Medien unabhängig voneinander berichtet wurde.

Es ist nicht die Kleidung allein (wobei ich die persönlich schon als ausreichend ansehen würde), es ist die Kombination mit dem oben genannten und die Nutzung der Kleidung innerhalb des Demo-Zuges, die es zu gemeinsamer Ideologie werden lässt.

Daran ändert auch nichts, dass die Idioten anscheinend auch zu dumm sind, einen einfachen Takt zu trommeln. :D
 
Spielt gerade: mit´m RKKV Prototyp
Man könnte - jetzt mal ganz krass um die Ecke gedacht - aber bei Schülern, die weiße Kittel tragen, die Verhältnismäßigkeit prüfen und bei Nazis einen strengeren Maßstab anlegen, als bei Schülern. Wär auch alles im Rahmen des Möglichen gewesen. Nur weil die sächsische Polizei von sich aus geprüft hat und zum Ergebnis kam, dass das aussieht wie herkömmliche, alltägliche, ganz normale Freizeitbekleidung (lol), heißt das nicht, dass das vor Gericht auch so Bestand hätte. Wo kein Kläger, da kein Richter, daher obsolete Diskussion und hätte hätte.

Der Standpunkt "korrekt gehandelt" und "keine rechtliche Grundlage" ist nach meinem Dafürhalten schlichtweg falsch. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde bei der Schülerdemo missachtet (weitere Frage, warum wurde 2017 nicht genau so gehandelt?). Warum weiße Kittel näher an einer Uniform (Arztkittel sind streng genommen Dienstkleidung, ob man da von "Uniform" sprechen kann darf man schon bezweifeln) sein sollen als an HJ-Uniformen angelehnte Freizeitkleidung, zumal im Versammlungsgesetz Sachsens steht:

"Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, wenn infolge des äußeren Erscheinungsbildes oder durch die Ausgestaltung der Versammlung Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch auf andere Versammlungsteilnehmer oder Außenstehende einschüchternd eingewirkt wird."

Wenn sich der herkömmliche Nazi, die Polizei oder ein herkömmlicher Forenbesucher ( ;) ) von Schülern in weißen Kitteln eingeschüchtert würde ich mich doch wundern und über ein Ausdruck der gemeinsamen politischen Gesinnung zu Urteilen, anhand von Schülern in weißen Kitteln ... naja, auch da wundert es mich etwas. Krass, dass das überhaupt Diskussionswürdig ist.

Die Schüler brauchen sich garnicht beschweren, sie nur gebeten wurden die Kittel auszuziehen. Mehr nicht.
Keiner wurde angezeigt, des Platzes verwiesen oder sonst auch nur in irgendeiner Art und Weise angegangen. Absolut lächerlich da jetzt ein großes Ding draus zu machen. Aber schön dass du Schülerdemo schreibst. Es war weder eine noch war die Versammlung angemeldet. ;;;)
Ja, gute Frage warum nicht, hätte eigentlich auch unterbunden werden müssen. Vielleicht weil wo kein Kläger...

Wenn man an einer Diskussion teilnehmen möchte, sollte man vielleicht auch alles lesen was vorher schon geschrieben wurde.
Es sind weder Teile einer Uniform noch von tagtäglicher Kleidung abweichend.
So jetzt überlegen wir mal scharf. Blaue und weiße Laborkittel. Hmm sind die so alltäglich?
Es geht eben nicht nur darum was man darstellt oder ob es Dienstkleidung ist oder Uniform, sondern auch darum ob es tagtägliche Kleidung ist oder nicht. Ist doch recht eindeutig.
Nur weil manche das Uniformierungsgesetz nur für ein Verbot von Tragen von Uniformen halten, ist es nicht gleich nur darauf beschränkt.

Schön, das ist deine Meinung, meine ist anders und ich finds eben schon korrekt.

Und jetzt machst du dich wirklich komplett lächerlich, persönliche Angriffe/Anspielungen zeugen von wenigen Argumenten.
Aber ich merk schon, ich wiederhole mich. Bei den Schülern greift nicht dass sie einschüchternd sind, Gewaltbereitschaft signalisieren, oder sonst was. Es ist der Knackpunkt dass es nicht alltägliche Kleidung ist die sie auf einer nicht angemeldeten Versammlung tragen.

Und jetzt stell ich die Frage mal andersrum. Wirken die Braunen Häufchen gewaltbereiter oder einschüchternder weil sie braune T-Shirts tragen (die mal angemerkt nichtmal den gleichen Farbton treffen wie die Uniformen...)?
Würd es einen Unterschied machen wenn alle bunte T-Shirts anhaben. Nein definitiv nicht.

Die Kriterien wonach gehandelt wird:
1. Uniform (was nicht auf Uniformen beschränkt ist sondern eben auch "nicht alltägliche Kleidung" mit einschließt - Definition davon steht auch im BGH Urteil)
2. Teil einer Uniform (Banderolen, Schulterklappen etc..)
3. gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung (in dem Fall muss die Kleidung aber Einschüchternd wirken oder Gewaltbereitschaft signalisieren)
Schüler: 1 ja (eindeutig und bei Uniformen oä muss auch nichts einschüchternd sein) - 2 nein - 3 nein
Neonazis: 1 nein - 2 nein - 3 vielleicht

ABER!!! (und nachdem hier ja anscheinend alle zu faul sind zu lesen hier Auszüge aus dem BGH Urteil - ab Seite 8 )

Bgh 3 Str 427/17 sagte:
Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist ihrem Wortlaut nach weitgefasst; denn dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend erstreckt er sich auf alle Kleidungsstücke, die sich untereinander gleichen und der gemeinsamen politischen Gesinnung ihrer Träger Ausdruck verleihen. Eine allein am Wortsinn orientierte Auslegung hätte danach zur Folge, dass sie auch Fallgestaltungen erfassen würde, die zum einen dem Schutzzweck der Norm - Wahrung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Friedens durch Schutz der Meinungsund Versammlungsfreiheit - nicht zuwiderlaufen, und deren strafrechtliche Ahndung zum anderen eine mit Art. 5 und Art. 8 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Beschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Träger der Kleidungsstücke darstellen würde. So wäre etwa auch das öffentliche Auftreten in Plastikstreikwesten einer Gewerkschaft (vgl. StA Osnabrück, Verfügung vom 28. April 2006 - 730 UJs 1266/06, NStZ 2007, 183) oder das Tragen einheitlich gestalteter Anoraks auf einem Parteitag (vgl. StA Konstanz, Verfügung vom 23. Februar 1984 - 11 Js 16/84, NStZ 1984, 322) strafbar.
[...]
Demgemäß liegt ein Tragen gleichartiger Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung nur vor, wenn das Auftreten in derartigen Kleidungsstücken nach den Gesamtumständen geeignet ist, eine suggestivmilitante, einschüchternde Wirkung gegenüber anderen zu erzielen (vgl. etwa BVerfG [Vorprüfungsausschuss], Beschluss vom 27. April 1982
[...]
Das ist der Fall, wenn durch das Tragen der einheitlichen Kleidungsstücke der Eindruck entstehen kann, dass die Kommunikation im Sinne eines freien Meinungsaustausches abgebrochen und die eigene Ansicht notfalls gewaltsam durchgesetzt werden soll
[...]
Dieses Erfordernis einer potentiell suggestiv-militanten, einschüchternden Wirkung schränkt die Strafbarkeit nach § 3 Abs. 1, § 28 VersammlG in vergleichbarer Weise ein wie das geschriebene Merkmal der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens in § 130 Abs. 1 und 3 StGB in Fällen der Volksverhetzung. [...][/qoute]
 

Thor

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Sorry, aber wer das nicht als suggestivmilitant einschüchternd ansieht... was ist denn dann suggestivmilitant?

Wenn sie "echte Uniformen" anziehen? Wenn sie nebenbei noch Waffen tragen?

Der Sinn des dritten Aufzählungsteils ist doch gerade auch die (alltäglichen) Kleidungsstücke mit einzubeziehen, die eben nicht als Uniform per se gelten.
Mehr suggestivmilitant als eine kopierte SA Uniform ist doch schon fast nicht mehr möglich.
 

Mobimpe

( ͡° ͜ʖ ͡°)
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Ich geb's auf ... ist mir unbegreiflich, wie man so vehement darauf besteht, dass Nazis nicht in an Naziuniformen angelehnter Kleidung demonstrieren, obwohl das auch Stevie Wonder sehen würde... Eklig.
 
Spielt gerade: mit´m RKKV Prototyp
Ich verwende Hosenträger. Fällt das heutzutage schon unter "nicht alltägliche Kleidung"? ~notsure~
In Bayern nicht, wies im Norden aussieht kann ich nicht beurteilen. ;;;)

Ich geb's auf ... ist mir unbegreiflich, wie man so vehement darauf besteht, dass Nazis nicht in an Naziuniformen angelehnter Kleidung demonstrieren, obwohl das auch Stevie Wonder sehen würde... Eklig.
Bullshit. Es geht nicht darum ob sie nicht Nazi Uniformen darstellen bzw daran erinnern wollen; das hab ich nie abgestritten, sondern ob geht drum ob die Polizei korrekt gehandelt hat oder nicht und ob man davon ausgehend was gegen die Demo hätte machen können.
Wie ich solche Menschen hasse, die einem immer irgendeinen anderen Schrott in den Mund legen nur weil sie zu dumm sind um richtig zu lesen.
 

Thor

G-A-M-E-T-W-O
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PSN-Name: Dojii
Die Polizei hat einfach den Weg des geringsten Widerstandes gewählt.

Hätten sie die Demonstranten aufgefordert die Klamotten abzulegen oder gar die Demo ganz unterbunden, hätte es mit Sicherheit rechtliche Schritte gegen diese Vor-Ort-Entscheidung gegeben. Ob diese erfolgreich gewesen wären oder nicht spielt keine Rolle.

Dadurch dass sie es aber haben kommentarlos laufen lassen, wird sich wohl kaum einer gegen sie wehren oder rechtlich gegen die Polizei vorgehen.
Von daher, ich vertrete, wie anscheinend viele andere auch die Meinung, dass die bewusst provozierende Kleidung der Teilnehmer gegen das VersammlG verstößt und man auch problemlos mit dem hier so gern aufgeführten Urteil die Kleidung als verboten ansehen könnte. Aber da jetzt wohl niemand gegen die Polizei vorgeht, da diese ja alles durchgewunken und hinterher sogar bei Twitter gelobt haben, wird es eben keine nachträgliche Prüfung dieser Entscheidung geben.

Ich verstehe ohnehin nicht, wieso das o.g. Urteil FÜR die Polizei sprechen sollte. Nachdem ich die gesamte Urteilsbegründung jetzt zweimal durchgelesen habe finde ich, die in dem Urteil aufgeführten "Prüfschritte" sprechen sogar mehrheitlich für ein Verbot der Möchtegern-SA-Uniform.
 

Thor

G-A-M-E-T-W-O
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PSN-Name: Dojii
Die Stadt lässt in dem Fall einfach nur illegal aufgehängte Wahlplakate abhängen, nachdem eine offizielle Aufforderung dazu gegenüber der Partei unbeantwortet geblieben ist.

Faktisch hält sich Chemnitz damit an gültige Gesetze.
Die gelten auch für Nazis. :ugly:
 

Thor

G-A-M-E-T-W-O
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PSN-Name: Dojii
Wenn die Stadt bei allen Wahlplakaten aller Parteien diese Aufkleber (wofür die auch immer sein sollen) zur Auflage gemacht hat, dann muss sich auch diese eine Partei daran halten. Wenn sie meint, sie müsse sich nicht daran halten, muss sie eben auch die Konsequenzen tragen.

Keine Ahnung, was es da zu diskutieren gibt.
 
Der III. Weg ist eine rechtsextreme neonazistische Kleinpartei in Deutschland. Sie wurde am 28. September 2013 unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und Aktivisten des im Juli 2014 verbotenen Freien Netzes Süd gegründet.
Seit wann muss man denn über die Befindlichkeiten von rechtsextremen Parteien philosophieren? Ich dachte wir hätten nach dem schlimmsten Krieg aller Zeiten gewusst, wie man mit denen zu verfahren hat?

Mal ein paar politisch dringlichere Themen:
- Artensterben
- Klimawandel
- extremer Kapitalismus
- grasierende Fälle von Blödheit aka Impfgegner
 
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