Original von Judge85
nein du musst sicher nichts zahlen, in deutschland (weiss nicht obs in der schweiz oder österreich gleich ist) hast du nach dem einen jahr garantie noch ein jahr gewährleistung, soll heissen wenn der mangel auf grund von serien fehlern entstanden ist (das ist bei dem laufwerk der fall), wird sie kostenlos umgetauscht oder eben repariert.
Original von Judge85
solltest besser den abholauftrag selbst abschicken, die bei satur machen auch ncihts anderes und bei denen dauerts länger. wenn die konsole nur 2 wochen alt ist lohnt es sich noch zum markt selbst zu gehen, da man in der regel gleich eine neue konsole mitnehmen kann. ist aber bei dir nicht der fall, also selbst losschicken.
Hallo @Judge85,
abgesehen von anderen Fehlern möchte ich Dich auf einen Widerspruch in deinen beiden Beiträgen aufmerksam machen. Einerseits meinst Du, dass die Gewährleistung auch nach dem Ablauf der einjährigen Garantie weiter besteht, andererseits rätst Du dem user die Konsole direkt der TVS einzuschicken. Beim direkten Einschicken hat der Fall aber nichts mehr mit Gewährleistung zu tun. Gewährleistungsrechte bestehen ausschließlich dem eigenen Verkäufer gegenüber.
Direktes Einschicken zur TVS ist nur im Garantiefalle möglich; wobei die TVS manchmal auch Geräte nach Garantieablauf annimmt, aber rein auf Kulanzbasis.
siehe dazu bitte:
Garantie und Gewährleistung bei der PS3
PS3 defekt nach Garantiezeit
Hallo @Moonlight,
DIe Garantie ist zwar abgelaufen, eigentlich hast Du aber noch die zweijährige Gewährleistung gegenüber deinem Händler. Allerdings trägst Du jetzt die Beweislast dahingehend, dass der Defekt bereits im Kaufzeitpunkt (bei "Gefahrübergang" ) in der Sache angelegt war. Dies ist schwierig.
Was Du machen kannst:
(1) Du kannst die TVS anrufen und darum bitten, dass sie Deine Konsole aus Kulanz reparieren. Manchmal macht das die TVS, sie muss es aber nicht, da Garantie bereits abgelaufen ist.
(2) Du kannst Deinen Händler um Kulanz bitten, ohne Dich auf Rechtsstreitigkeiten einzulassen.
(3) Falls weder die TVS noch der Händler eine Kulanzleistung übernehmen möchten, bleiben Dir nur noch drei Alternativen.
(a) Die Konsole kostenpflichtig bei der TVS "reparieren" lassen. (Kosten bei 40GB-Modellen: 242,53€; bei 60GB-Modellen: 291,68€). Auf die Konsole erhältst Du wieder ein Jahr Garantie.
(b) Eine neue PS3 kaufen.
(c) Oder aber es auf einen Rechtsstreit mit Deinem Händler ankommen lassen. Denn die zweijährige Gewährleistung besteht noch, jedoch trägst Du die oben genannte Beweislast. Hierbei geht es aber nicht darum, ob die Konsole im Kaufzeitpunkt noch einwandfrei funktioniert hat. Die Frage ist vielmehr, ob der erst viel später auftretende Defekt (etwa durch eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche) von Anfang an in der Konsole "im Keim" angelegt war.
Im Ergebnis müsstest Du also zunächst von Deinem Händler kostenfreie Reparatur verlangen und, wenn er das ablehnt, Klage erheben. Im Prozess müsste dann Dein Anwalt die gerichtliche Feststellung durch einen Gutachter über die Beweisfrage beantragen. Gerade beim bekannten Laufwerkdefekt halte ich es für wahrscheinlicher, dass der Käufer bei einem solchen Prozess obsiegen würde.
Denn der Laufwerk- bzw Laserdefekt der PS3 kommt auffällig häufig und auch bei ganz neuen Konsolen vor. Man weiß bereits, dass dieser Defekt auf eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche zurückzuführen ist. Zudem besteht laut Aussagen von Fachkundigen kaum eine Möglichkeit für den Benutzer, durch falsche bzw. ordnungswidrige Benutzung gerade diesen Defekt herbeizuführen.
Allerdings ist dieser Weg nicht sicher, weil wir immer noch keine gerichtliche Entscheidung zu diesem konkreten Thema (Laufwerkdefekt der PS3 nach sechs Monaten) haben.
Bei einer Niederlage müsstest Du die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Wenn Du aber rechtsschutzversichert bist (oder evtl. auch die Eltern) kannst Du einen solchen Rechtsstreit ohne Risiken anstreben, da die Versicherung selbst bei einer Niederlage die gesamten Kosten übernimmt. Solltest Du aber obsiegen (was ich speziell beim Laufwerkdefekt für wahrscheinlicher halte), muss ohnehin die Gegenseite die gesamten Kosten (auch Deine Anwaltskosten) tragen.
Fazit
Meine Empfehlung: Erst die TVS und den Händler um Kulanz bitten. Falls dies nicht klappt, dann auf jeden Fall auf Gewährleistung bestehen, falls Du rechtsschutzversichert bist (evtl. auch die Eltern). Es kann auch vorkommen, dass der Händler spätestens bei einem anwaltlichen Schreiben einlenken und die Leistung doch noch übernehmen wird, so dass es gar nicht zu einem Prozess zu kommen braucht.
mfG
ulpian