PS3 über 1 Jahr: Garantie? Erfahrungen!

#1
da die PS3 angeblich ja nur 1 Jahr Garantie hat und 2 Jahre Gewährleistung nix taugen,da man nach den ersten 6 Monaten beweisen muss,dass der Fehler von anfang an war,wollt ich mal fragen wie das so ist.
hat jemand die ps3 nach dem ersten jahr schon eingeschickt?kosten entstanden?

die 360 hatte auch nur 1 Jahr Garantie,wurde aber auf 2 Verlängert bzw auf 3 für ROD
 
#2
Hallo,

eine Verlängerung der einjährigen PS3-Garantie ist weder von Sony beschlossen worden, noch ist diesbezüglich irgendetwas bekannt geworden, so dass wir hierauf leider nicht hoffen können.
Wenn die Garantie erst kürzlich abgelaufen ist, übernimmt die TVS manchmal die Leistung auch auf Kulanz. Das kann man immer versuchen durch einen freundlichen Anruf bei der TVS. Nach einem Jahr sind sie aber zu nichts verpflichtet.


Dass die zweijährige Gewährleistung (gegenüber dem eigenen Händler) nach den ersten sechs Monaten überhaupt nichts taugen, würde ich nicht sagen. Es stimmt zwar, dass nach den ersten sechs Monaten der Käufer selbst beweisen muss, dass der aufgetretene Defekt von Anfang an als eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche in der Sache angelegt war.

Aber gerade bei solchen Defekten (wie z.B. der Laufwerkdefekt), die häufig und auch bei ganz neuen Konsolen auftreten, und von denen man weiß, dass sie auf eine herstellungsbedingte Schwäche zurückzuführen sind, würde eine solche Beweisführung (im Prozess z.B. durch gerichtliches Gutachten) meines Erachtens dem Käufer durchaus gelingen. Das Problem ist nur, dass dies eben nicht sicher ist und dass man als Käufer daher keine Risiken übernehmen möchte.

Falls aber irgendein PS3-Besitzer rechtsschutzversichert sein sollte (Vater geht ja auch), dessen PS3 erst nach der Garantiezeit diesen Defekt aufweist, dann sollte er unbedingt (anstatt die Konsole auf eigene Kosten reparieren zu lassen oder gar eine neue zu kaufen) seine Gewährleistungsrechte gegenüber dem eigenen Händler geltend machen. Wer rechtsschutzversichert ist, hat nichts zu verlieren. Selbst wenn der Händler sich weigert die Konsole umzutauschen oder reparieren zu lassen, und man daher Klage erheben muss, hat man keine Kosten, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert.

Wenn wir auch nur eine Gerichtsentscheidung hätten, die in so einem Fall (Laufwerkdefekt nach einem Jahr) zugunsten des Käufers gefallen ist, könnten wir an die gesamte PS3-Community die frohe Botschaft verkünden, dass man nun auch nach einem Jahr die Konsole (beim Händler, nicht bei TVS) umtauschen oder reparieren lassen kann, zumindest wenn dieser eine Defekt auftritt.

ausführlicher dazu hier: PS3 kaputt nach einem Jahr

Manche Händler (z.B. Amazon) bereiten dem Kunden auch nach einem Jahr überhaupt keine Schwierigkeiten. Selbst bei einem 60-GB-Modell nehmen sie das defekte Gerät auf Wunsch zurück und erstatten sofort den vollen, ursprünglichen Kaufpreis. vgl. in diesem Forum



Unabhängig davon gilt aber: Falls der Defekt bereits in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eintritt, dann nicht der TVS einschicken oder vom Händler an die TVS einschicken lasse, sondern auf dem gesetzlichen Anspruch auf sofortigen Umtausch mit einer neuen PS3 bestehen: Umtauschrecht für PS3 Besitzer

mfG
ulpian
 
#3
Es würde mich trotzdem mal interssieren was mich ne Reperatur kosten würde. Beim Laufwerkdefekt meiner PSP (nach der Garantiezeit) wollten die Nasen von TVS 100€ von mir da nicht reparierbar. Ich nehm mal an dass das gleiche Prozedere bei der PS3 gut und gerne 50-100 öcken mehr Kosten wird. Wie lange nach der Gewährleistung kann ich eigentlich damit rechnen dass mir sony meine Konsole repariert ? (für Geld versteht sich). Oder können die einfach sagen "So ab Ende 2008 werden keine 60er mehr repariert ihr könnt uns mal"

Bezieht sich alles natürlich auf die 60er
 
#4
Hallo,

wie viel die TVS für eine kostenpflichtige Reparatur nach der Garantiezeit verlangt oder ob sie das überhaupt macht, weiß ich leider auch nicht.

Nach vielen Forumsbeiträgen von diversen usern soll aber die Reparatur des Laufwerkschadens bei konsolenprofis (zusammen mit dem Preis eines neuen Laufwerks) ca. 300,- € kosten.
 
#5
300€ :panik: :panik: :panik:

Die hamse doch nicht mehr alle da kauf ich mir lieber ne 40er fahr mit dem Ding zu den Volldeppen hin und Lass mir das Laufwerk in meine 60er einbauen dann hab ich wenigstens noch paar Ersatzteile. Wenn das so weitergeht mach ich's wie die ganzen spackos bei ebay und Verkauf meine auch für nen guten 1000er dann kann ich mir Getrost ne 40er und ne PS2 holen. Ich bin warscheinlich der erste der ne neue 60er einklagt auch wenns nix bringt. Muss morgen gleich mal fragen ob mein Vater rechtsschutzversichert ist man kann ja nie wissen. Achja nochmal den hier > :panik: :panik: :panik:
 
#6
Hallo,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist dein 60GB-Modell nach Ablauf der einjährigen Garantiezeit nun defekt und Du willst ein neues 60GB-Modell von deinem Händler.

Die Rechtslage stellt sich in so einem Fall m.E. wie folgt dar:

(1) Du nimmst nicht die Garantie gegenüber dem Hersteller (Sony bzw. TVS), sondern die zweijährige Gewährleistung gegenüber deinem Händler in Anspruch.

(2) Damit überhaupt ein Gewährleistungsfall anerkannt wird, musst Du beweisen können, dass dieser erst jetzt aufgetretene Defekt von Anfang an herstellungsbedingt in der Hardware angelegt war. Wie gesagt, ist es m.E. wahrscheinlich, dass das Gericht eine solche Beweisführung (z.B. durch gerichtliches Gutachten) anerkennt, wenn es sich um einen bei der besagten Baureihe recht häufig auftretenden Defekt handelt (wie z.B. der Laufwerkdefekt). Dies ist aber nicht sicher; daher wäre eine Rechtsschutzversicherung von enormem Vorteil. vgl. auch hier

(3) Selbst wenn das Gericht dies anerkennt (was m.E. beim Laufwerkdefekt wahrscheinlich ist), kannst Du aber nicht ein neues 60GB-Modell verlangen, weil dieses nicht mehr am Markt zu zumutbaren Bedingungen erhältlich ist. Auch ein 40GB-Modell kannst Du nicht als Austauschgerät verlangen, weil dies eine andere Sache darstellt (vgl. Nr. 7 hier).

(4) Du kannst dann aber zurücktreten und deinen Kaufpreis zurückverlangen. Denn eine Reparatur kannst Du aus zwei Gründen verweigern: (1) Weil dies überhaupt keine "Nachbesserung" im Sinne des Gesetzes ist, da die TVS (Händler schicken die Geräte auch nur an die TVS) nicht das eigene Gerät zurückschickt, sondern immer ein anderes und gebrauchtes. (2) Weil die Reparaturdauer von 60-GB-Modellen für den Käufer unzumutbar lang ist (vgl. ausführlich in diesem Musterschreiben unter 2.2.).

(5) Du kannst also deinen Kaufpreis zurückverlangen, der Händler kann aber hiervon einen Nutzungsersatz abziehen. Denn die Nutzungsersatzpflicht des Käufers entfällt nur beim Umtausch oder bei Rücktrittsfällen, denen eine unberechtigte Verweigerung des Umtausches vorangegangen ist (vgl. hier).
In Deinem Fall liegt aber weder ein Umtausch vor, noch wurde der Umtausch vom Händler unberechtigt verweigert. Daher musst Du einen Nutzungsersatz leisten, der sich nach einer besonderen Formel berechnen lässt, die bestimmte Faktoren enthält wie die Dauer der reibungslosen Nutzung, der Bruttokaufpreis, sowie die normale, zu erwartende Gesamtnutzungsdauer. Wenn Du deine PS3 z.B. eineinhalb Jahre reibungslos nutzen konntest, muss Du nach dieser Formel ca. 130,-€ zahlen bzw. diesen Betrag von Deinem ursprünglichen Kaufpreis abziehen lassen.
(Einige Händler wie z.B. Amazon -siehe meinen obigen post- verzichten aber anscheinend auf diesen Nutzungsersatz und erstatten den vollen Kaufpreis zurück.)

Im Ergebnis kommst du also immer noch viel besser davon weg, da Du immerhin z.B. 600-130= 470,-€ zurückerhältst. Denn eine wirkliche Alternative hast Du ja bei einem defekten 60GB-Modell nach dem Ablauf der Garantie nicht mehr.

(Bitte insbesondere die Bedingung in Punkt 2 beachten!)

mfG
ulpian
 
#7
nein nein da hast du mich etwas falsch verstanden mein baby schnurrt wie am ersten Tag hatte bis jetzt rein gar kein Problem es hat mich einfach nur interessiert was mich theoretisch erwarten würde im Falle eines Defekts nach dem 1Jahr Garantie bzw. Dem Weiteren Jahr Gewährleistung, trotzdem danke für die Antworten :okay:
 
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