kann käufer geld zurück verlangen?

PSN-Name: henki01
#1
ich hab ma ne frage unzwar habe ich meine 60 gb ps3 verkauft
sie hatte schon mal ylod...hatte ich der person auch gesagt so nun hat er die ps3 bekommen und wie es wohl sein musste ist sie kaputt gegangen (innerhalb der ersten woche) jez meint er das er sein geld zurück will....

ich hatte geschrieben..(ich kopier den text jetzt einfach hier rein...)

...aber die ps3 hatte halt schon ma ylod von daher kann es sein das sie nur ne woche hält kann sein das sie n jahr hält kann sein das sie für immer hält
also da gibts keine garantie o.ä. von mir..

und ein weiteres zitat von mir:

....aber wie gesagt die hatte schon ma ylod d.h. ich geb absolut keine garantie wie lange sie hält....es kann eine woche sein es kann für immer sein also das sie funzt.....
aber auf jedenfall funzt sie jetzt noch habs grad noch mal getestet....



so wie siehts nun aus kann er sein geld zurück verlangen also hat er darauf ein recht?
oder muss ich ihm net das geld zurückgeben?
wenn er natürlich ein anrecht dadrauf hat würde ich es ihm geben das ist klar
aber wenn es rechtlich(oder wie das heißt) ist wie ich es gemacht habe dann joa ma sehen... eher nicht
 
PSN-Name: henki01
#3
hmm da habe ich online schon geguckt das stimmt so nicht wenn man das schreibt soweit wie ich das verstanden habe

ich hab auch schon in einem speziellen forum dafür nachgefragt aber so ne 100%ige antwort habe ich noch net erhalten...
 
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PSN-Name: Dojii
#6
Wenn du in deinem Angebot ganz eindeutig auf das YLOD hingewiesen hast UND in dem Angebot drin gestanden hat, dass es möglich ist, dass sie bald den Geist aufgibt UND du keine Garantie übernehmen kannst, es noch dazu ein privater Verkauf war, dann bist du eher nicht verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten.

Der Käufer kannte in diesem Fall das Risiko, du hast keine Mängel und/oder Schäden bewusst verschwiegen.

Wenn er also die PS3 gekauft hat in dem Wissen, dass sie bald den Geist aufgeben kann, dann hat er Pech gehabt.
 
PSN-Name: henki01
#7
ich habe ihm genau das gesagt was oben steht...

...aber die ps3 hatte halt schon ma ylod von daher kann es sein das sie nur ne woche hält kann sein das sie n jahr hält kann sein das sie für immer hält
also da gibts keine garantie o.ä. von mir..

....aber wie gesagt die hatte schon ma ylod d.h. ich geb absolut keine garantie wie lange sie hält....es kann eine woche sein es kann für immer sein also das sie funzt.....
aber auf jedenfall funzt sie jetzt noch habs grad noch mal getestet....
d.h. ich habe ihn sogar 2 mal darauf hingewiesen(waren zwei unterschiedliche pns)

und mMn habe ich da gesagt das ein ylod mal vorhanden war und das er wieder auftreten kann....
und ja es war ein privater verkauf da halt alles per pn in einem forum klar gemacht wurde

ansonsten gabs halt nur noch pns bzgl des preises was alles dabei ist controller etc...aber das ist ja unwichtig denke ich mal
 
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PSN-Name: Dojii
#10
Konstruktive Beiträge sind was schönes ... :)

Es ist schon wichtig, WANN er es ihm gesagt hat. Und das war die Frage. Vor oder nach dem Kauf darauf hingewiesen? Also bevor der Mann das Geld überwiesen hat, oder erst danach?
 
PSN-Name: needbackup
Spielt gerade: GTA V
#11
[...]
Der Käufer kannte in diesem Fall das Risiko, du hast keine Mängel und/oder Schäden bewusst verschwiegen.

Wenn er also die PS3 gekauft hat in dem Wissen, dass sie bald den Geist aufgeben kann, dann hat er Pech gehabt.
So und nicht anders.

Der Kauf ist abgeschlossen. Spätestens mit Annahme des Pakets geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache auf den Käufer über.
Da du auch auf den YLOD und der Gefahr des Defekts hingewiesen hat, scheidet auch eine Anfechtung wg. arglistiger Täuschung aus.

Garantie hast du ausgeschlossen und Gewährleistung musst du auch nicht übernehmen.
In diesem Fall hat der Käufer schlicht und ergreifend Pech gehabt.

//Edit: Aufgrund der Schilderung gehe ich mal davon aus, dass der Hinweis mit dem YLOD VOR der Überweisung bzw. vor Versand des Pakets kam.
 
#13
ja natürlich habe ich es vor dem versand bzw der überweisung gesagt

gut weil er hat mir ne pn geschrieben entweder ich soll ihm das geld überweisen oder er schaltet einen anwalt ein....

macht es einen unterschied ob och die ps3 selbst heile gemacht habe oder nicht?
 
#16
ja okay ma guckn was er denn jetzt macht er wird bestimmt n anwalt oder so einschalten....

wenn man etwas privat verkauft gibt es keine garantie und nichts du bist kein haendler

die texte die viele leute unter ihren ebay auktionen schreiben von wegen privat verkauf kein umtausch usw ist ueberfluessig
muss man nicht schreiben gilt trotzdem

wenn du die die ps3 wie beschrieben verkauft hast musst du dir keine sorgen machen

das ist eben das risiko etwas privat zu kaufen

mfg
 
PSN-Name: needbackup
Spielt gerade: GTA V
#17
wenn man etwas privat verkauft gibt es keine garantie und nichts du bist kein haendler

[...]
Hat richtige Ansätze, darum gehe ich mal ein wenig ins Detail.

Zunächst einmal muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die im Umfang (z.B. zeitlich) über die Gewährleistung hinaus gehen kann. Eine Garantie kann man auch als privater Verkäufer gewähren (da reicht schon die Formulierung "Funktioniert! Garantiert!").
Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht die den (gewerblichen - Das BGB nennt diese Personen "Unternehmer", vgl. §14 BGB) Verkäufer betrifft und besagt, dass dieser im Falle von Probleme und Schäden dafür aufkommen muss.

Auch als Privatverkäufer hast du die Pflicht die Kaufsache in einwandfreiem, bzw. vereinbarten Zustand zu übergeben und zu übereignen (hier mal einen Blick in §§433, 434 BGB werfen). Hat der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit (ist er also z.B. beschädigt, obwohl bei Verkauf gesagt wurde, dass der Gegenstand vollkommen in Ordnung sei), dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und u.U. auch Schadensersatz aus §280 I BGB verlangen.

Nur weil man etwas privat verkauft heißt das nicht, dass man die Sachen nach dem Motto "nach mir die Sintflut" verkaufen kann, sondern es treffen einen auch hier Informations- und Sorgfaltspflichten.
 

crysmopompas

I am a bot ¯\_(ツ)_/¯
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Spielt gerade: GT7 | 60fps FTW
#18
wenn man etwas privat verkauft gibt es keine garantie und nichts du bist kein haendler
Soweit ich es im Kopf habe kann man als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Ohne weitere Vereinbarung gilt IMHO die Gewährleistung.

Die Zitate von henki01 würde ich als Ausschluß der Gewährleistung auslegen. Daher hat der Käufer in diesem Fall Pech gehabt.
 
#19
Hat richtige Ansätze, darum gehe ich mal ein wenig ins Detail.

Zunächst einmal muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die im Umfang (z.B. zeitlich) über die Gewährleistung hinaus gehen kann. Eine Garantie kann man auch als privater Verkäufer gewähren (da reicht schon die Formulierung "Funktioniert! Garantiert!").
Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht die den (gewerblichen - Das BGB nennt diese Personen "Unternehmer", vgl. §14 BGB) Verkäufer betrifft und besagt, dass dieser im Falle von Probleme und Schäden dafür aufkommen muss.

Auch als Privatverkäufer hast du die Pflicht die Kaufsache in einwandfreiem, bzw. vereinbarten Zustand zu übergeben und zu übereignen (hier mal einen Blick in §§433, 434 BGB werfen). Hat der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit (ist er also z.B. beschädigt, obwohl bei Verkauf gesagt wurde, dass der Gegenstand vollkommen in Ordnung sei), dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und u.U. auch Schadensersatz aus §280 I BGB verlangen.

Nur weil man etwas privat verkauft heißt das nicht, dass man die Sachen nach dem Motto "nach mir die Sintflut" verkaufen kann, sondern es treffen einen auch hier Informations- und Sorgfaltspflichten.

ich zitiere mich mal selber

wenn du die die ps3 wie beschrieben verkauft hast musst du dir keine sorgen machen
da steht genau das selbe wie du geschrieben hast nur in einem satz ^^

wir wollen doch papier sparen ;)

mfg
 
PSN-Name: RaddiPS
#20
Henki mach dir keine Sorgen
mit dem Anwalt drohen kann jeder

Mal n Beispiel
Mein Vater hat ne KFZ Vermittlung
Er hat nen Polo 1.6 TDI Bj 07/08 vermittelt bzw verkauft an einen türkischen Unternehmer.
Das Fahrzeug sollte in die Türkei gehen, MWST an das türkische Unternehmen ausgewiesen Rechnung ebenso auf diese Unternehmen. Verkauf erfolgte nur unter der Bedingung das das Fahrzeug raus aus Deutschland ist bzw in dem Fall in die Türkei.

Nach n paar monaten bekommt mein Vater n Brief von nem Anwalt das er einen Schaden der entdstanden ist reparieren bzw reparieren lassen, oder die wollen ihr geld zurück

Mein Vater wies die typen auf Rechnung und die bedingungen hin und fragte was das Fahrzeug denn überhaupt in Deutschland mache
von ihm gibts nix

Nebenbei: Wenn bei nem Auto etwas nicht in ordnung ist bzw etwas repariert wurde wird dies immer auf der Rechnung hingeschrieben, da kauft niemand die Katze im Sack

Worauf ich hinauswill, selbst wenn der Typ nen Anwalt findet der ihm nen wisch schreibt mach dir keine Sorgen, der nimmt 100€ dafür und lässt die sache auf sich beruhen da er weiss er kann nicht gewinnen, aber da der "kunde" ja unbedingt nen Anwalt will, schreibt er den wisch

mfg
elomaniak
 
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